Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit.
Mehrere Tausend Menschen wurden abgemahnt, weil sie illegal Pornos beim Portal Redtube gesehen haben sollen. Zu Unrecht, finden die Betroffenen schon länger. Nun haben sie ihre Haltung auch juristisch bestätigt bekommen und damit einen wichtigen Sieg errungen.
Das Landgericht Köln gab den Beschwerden von mehreren Betroffenen statt, die im Auftrag einer Firma namens The Archive AG von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte abgemahnt worden waren. Sie hatten sich beim Landgericht darüber beschwert, dass die Richter dort von der Telekom gefordert hatten, zu den IP-Adressen die Klarnamen zu ermitteln und herauszugeben. Diese Beschlüsse des Kölner Gerichts waren die Grundlage für die massenhafte Abmahnung.
Nun heißt es in einem neuen Beschluss: „Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der ‚The Archive AG‘ auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen.
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In der Zeitschrift CHIP werden weitere Ausführungen zu diesem Thema gemacht.